Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Frame by Frame GmbH

1. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für alle der Frame by Frame GmbH erteilten Aufträge. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern und finden auch ohne erneuten Hinweis Anwendung auf weitere gleichartige Verträge.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Frame by Frame GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Auftragsproduktionen

Bei Auftragsproduktionen erstellt die Frame by Frame GmbH für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot der Frame by Frame GmbH und Annahme durch den Auftraggeber zustande.

Von den erstellten Aufnahmen wählt die Frame by Frame GmbH die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt die bearbeiteten Dateien dem Auftraggeber. Dies geschieht in der Regel über einen Link, der vom externen Anbieter “Scrappbook” bereitgestellt wird. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Zusatzleistungen wie erweiterte Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerien oder Druckerzeugnisse werden individuell vereinbart.

Hat der Auftraggeber der Frame by Frame GmbH keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Die Frame by Frame GmbH räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung Nutzungsrechte an den Aufnahmen ein. Der Umfang der Nutzungsrechte richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien und wird entsprechend bepreist. Es können folgende Arten von Nutzungsrechten vereinbart werden:

  1. Einfache Nutzungsrechte: Der Auftraggeber erhält ein zeitlich und räumlich beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist nicht gestattet.

  2. Erweiterte Nutzungsrechte: Der Auftraggeber erhält ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Die Nutzung zu Werbezwecken ist zulässig, jedoch nicht die Bearbeitung der Aufnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Frame by Frame GmbH.

  3. Exklusive Nutzungsrechte: Der Auftraggeber erhält ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht. Die Frame by Frame GmbH behält das Recht, die Aufnahmen in ihr Portfolio als Referenz aufzunehmen. Weiter behält die Frame by Frame GmbH keine weiteren Nutzungsrechte an den Aufnahmen, es sei denn, dies wurde abweichend vereinbart.

Veränderungen der Lichtbilder, die die Bildaussage oder den Charakter der Aufnahme wesentlich beeinflussen, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Frame by Frame GmbH vorgenommen werden. Nicht wesentliche Anpassungen, wie Zuschnitt oder Farbanpassungen, sind zulässig.

Die Frame by Frame GmbH hat das Recht zur Eigennutzung der Aufnahmen und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Dies gilt insbesondere zu eigenen Werbezwecken, beispielsweise auf der Website oder in sozialen Medien.

3. Lizenzierung von Stock-Fotos

Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt die Frame by Frame GmbH dem Lizenznehmer Nutzungsrechte ein, deren Umfang individuell vereinbart wird. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich um ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann die Frame by Frame GmbH verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden. In bestimmten Anwendungsbereichen, wie z. B. internen Dokumenten oder sozialen Medien, kann auf die Benennungspflicht verzichtet werden.

4. Vergütung

Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.

Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, erhöht sich die Vergütung der Frame by Frame GmbH im angemessenen Umfang bzw. aufwandsgenau für jede angefangene Stunde um den aktuell geltenden Stundensatz.

Ist die Frame by Frame GmbH für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, behält die Frame by Frame GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen und um den Betrag, den die Frame by Frame GmbH durch einen anderen Auftrag an dem abgesagten Termin hätte verdienen können.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Frame by Frame GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. Lizenznehmer die Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Haftung

Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen deren Einwilligung eingeholt wurde.

Die Frame by Frame GmbH haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen. Für eine unrechtmäßige Nutzung der Aufnahmen durch den Auftraggeber übernimmt die Frame by Frame GmbH keine Haftung.

6. Datenschutz

Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von der Frame by Frame GmbH gespeichert.

Die Frame by Frame GmbH verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und die Aufnahmen – außer zur vereinbarten Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

Die Rohdaten der Aufnahmen werden von der Frame by Frame GmbH für mindestens sechs Monate kostenfrei gespeichert. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nach Absprache und kann zusätzlich vergütet werden.

7. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.